Mit einer ärztlichen Physiotherapieverordnung werden die Kosten für die Physiotherapie durch die Grundversicherung der Krankenkasse übernommen (abzüglich Franchise / Selbstbehalt) oder von der Unfallversicherung bezahlt.
25 Minuten
40 Minuten
55 Minuten
CHF 70.–
CHF 100.–
CHF 130.–
25 Minuten
40 Minuten
55 Minuten
CHF 70.–
CHF 100.–
CHF 130.–
Die Klassische Massage (EMR anerkannt) kann über die Zusatzversicherung der meisten Krankenkassen abgerechnet werden. Für genaue Angaben über die Kostenbeteiligung, informieren Sie sich direkt bei Ihrer Krankenkasse.
25 Minuten
55 Minuten
CHF 70.–
CHF 130.–
Die Fussreflexzonenmassage (EMR anerkannt) kann über die Zusatzversicherung der meisten Krankenkassen abgerechnet werden. Für genaue Angaben über die Kostenbeteiligung, informieren Sie sich direkt bei Ihrer Krankenkasse.
05x 25 Minuten
05x 40 Minuten
05x 55 Minuten
CHF 325.– (anstatt CHF 350.–)
CHF 460.– (anstatt CHF 500.–)
CHF 600.– (anstatt CHF 650.–)
Zu dieser Behandlungszeit gehören neben der Behandlung am Patienten, auch die Anamnese (Patientenbefragung), das allfällige Ent- und Bekleiden der Patienten, Untersuchung, Verlaufsbericht schreiben und die Terminvereinbarung.
Selbstverständlich können Sie unser physiotherapeutisches Angebot auch ohne ärztliche Verordnung in Anspruch nehmen. Physiotherapeutische Abklärungen und Therapien werden in diesem Fall mit Ihnen direkt abgerechnet.
Wir bitten Sie, Behandlungstermine bei Verhinderung mindestens 24 Stunden im Voraus abzusagen.
Nicht fristgerecht abgesagte Behandlungstermine werden wir Ihnen in Rechnung stellen.